Mars fördert die Kreativität

Für Mars ist es eine PR-Katastrophe – für die Witzbolde im Internet eine Steilvorlage. Eine Kundin hat in einem Schokoriegel ein Kunststoffstück gefunden, nun muss der US-Süßwarenriese eine Monatsproduktion zurückrufen. Das Missgeschick wirkt wie ein Brandbeschleuniger auf die Kreativität der Internetgemeinde.

16.02.24-Mars

Natürlich hat sich Mars bei den Käufern sofort entschuldigt. Von einem Einzelfall ist die Rede. Dennoch sind Dutzende Länder von dem Riesenrückruf betroffen. Nach Angaben der EU-Kommission sind von dem Rückruf des US-Süßwarenriesen mehr als 50 Staaten betroffen. Die Niederlande meldeten bis zum Dienstagabend insgesamt 59 betroffene Länder und Gebiete bei der Brüsseler Behörde. Rückrufe gibt es demnach in allen Staaten der Europäischen Union, mit Ausnahme von Bulgarien und Luxemburg.

Nicht nur Fotomontagen machen die Runde. Manche Spaßvögel haben sich wirklich große Mühe gegeben und auch kleine Videos gedreht. In diesem Fall kommt ein erstaunliches Stück Plastik zum Vorschein.

 

 

Kein Geld, sondern Süßigkeiten

Der Schokoriegel-Hersteller Mars will vom Rückruf betroffene Kunden mit Produkten aus seinem Sortiment entschädigen. „Die Verbraucher können aussuchen, welche unserer Produkte sie wollen, und sie bekommen natürlich auch noch etwas obendrauf“, sagte ein Unternehmenssprecher am Mittwoch in Viersen bei Düsseldorf. Die zurückgegebenen Produkte will der US-Konzern vernichten.

Diese Ankündigung kann aber nicht alle Mars-Liebhaber gnädig stimmen. Mancher vermutet aber auch Böses hinter der ganzen Sache. War es vielleicht doch ein Coup, um an die Daten der Menschen zu kommen?

 

 

Auch die Einzelhändler haben auf die Rückrufaktion reagier. Wie der Discounter Lidl und die SB-Warenhauskette Real betonten, könnten Kunden die in ihren Läden gekauften Produkte auch dort zurückgeben und erhielten selbstverständlich den Kaufpreis erstattet. Lidl sowie Aldi Nord und Aldi Süd kündigten an, betroffene Ware auch ohne Vorlage des Kassenbons zurückzunehmen. Von Edeka hieß es ähnlich wie von Aldi, betroffene Produkte seien aus dem Verkauf genommen worden.

 

Ein Mars-Sprecher berichtete, die Kundenreaktionen auf den Rückruf seien gemischt. Natürlich gebe es Kunden, die sauer seien, dass so etwas überhaupt passieren könne. Doch es gebe auch sehr viele positive Reaktionen darauf, dass das Unternehmen trotz nur eines Vorfalls eine solche Rückrufaktion gestartet habe.

Doch nicht nur die Einzelhändler und der Mars-Sprecher hat sich geäußert. Auch der „Postillion“ mischt bei den Spaßvöglen natürlich ganz vorne mit.

 

 

Auch alte Bekannte aus der Werbung sind dabei – allerdings in etwas abgeänderter Form:

 

 

Das Thema ist natürlich ein großer Aufreger in ganz Europa. Vor allem die britischen Zeitungen sind da sehr kreativ bei der Gestaltung der Überschriften.

 

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Manche stellen aber auch durchaus berechtigte Fragen:

 

Und hier noch eine kleine Info für die Verbraucher:

Für Fragen zum Mars-Rückruf bietet der Hersteller eine Hotline unter 04231/94 32 99 und ein Kontaktformular im Internet (http://dpaq.de/wN5q5). Eine Liste mit allen Artikeln, die vom Rückruf betroffen sind, finden Kunden auf dem Portal http://www.lebensmittelwarnung.de. Entscheidend ist das auf der Packung angegebene Mindesthaltbarkeitsdatum. In der entsprechenden Warnung auf der Seite finden Verbraucher außerdem E-Mail-Kontaktadressen der zuständigen Behörden.

Und das ist die Rechtslage:

Die Frage ist: Sind die Hersteller dazu verpflichtet? Ja, denn laut deutschem und EU-Lebensmittelrecht müssen Lebensmittel sicher sein. Sie dürfen also nicht mit Salmonellen belastet, mit Dioxin verseucht oder mit Fremdkörpern verunreinigt sein. Sobald den Herstellern ein solcher Fall bekannt wird, müssen sie eine Rücknahme oder einen Rückruf veranlassen – je nachdem, ob das Produkt schon beim Verbraucher angekommen ist (Rückruf) oder nicht (Rücknahme). Wird der Hersteller nicht selbst tätig, ordnen die Behörden einen Rückruf an. Wer als Verbraucher ein unsicheres Lebensmittel findet, kann kostenlos eine Probe von den Ämtern für Lebensmittelüberwachung untersuchen lassen. Einen Rechtsanspruch darauf, das Produkt vom Hersteller ersetzt zu bekommen, gibt es laut Verbraucherzentrale jedoch nicht.

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