AfD-Chefin Frauke Petry will das im Grundgesetz verankerte Recht auf Asyl abschaffen. Stattdessen müsse es in ein „Gnadenrecht des Staates“ umgewandelt werden, sagte Petry der Wochenzeitung „Die Zeit“.
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Frauke Petry will das Grundgesetz ändern.
Gnadenrecht statt Asylrecht
Zur Begründung führte sie an, dass sich die Ansprüche an die Verantwortung Deutschlands geändert hätten. In Artikel 16a des Grundgesetzes heißt es „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“. Das Recht auf Asyl hat damit in Deutschland als Grundrecht Verfassungsrang. „Wir sind dafür, dass das Asylrecht nach Artikel 16a geändert wird und dass es in ein Gnadenrecht des Staates umgewandelt werden muss“, sagte Petry in einem Streitgespräch mit der Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt.
Veränderte Aufgaben für den Staat
Beim Abfassen des Grundgesetzes sei es „um eine sehr kleine Zahl an Personen“ gegangen, denen „aus Verantwortung für die Gräueltaten im Zweiten Weltkrieg im Nachkriegsdeutschland Aufnahme gewährt werden sollte.“ Heute hingegen besteht die historische Verantwortung nach Angaben von Petry darin, „vor allen Dingen einen freiheitlichen Rechtsstaat ohne diktatorische Anwandlungen zu erhalten“.
Göring-Eckardt verwies dagegen auf die weiterhin aktuelle Verantwortung Deutschlands: „Viele Fluchtbewegungen kommen deswegen zustande, weil wir so leben, wie wir leben. Menschen fliehen auch, weil kein Wasser da ist, weil es Dürren gibt, weil sie ihre eigenen Lebensmittel nicht mehr anbauen können“, sagte sie.
Hier einige Infos zum Asylrecht: (Quelle: bpb)
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Das Asylrecht in Deutschland: (Quelle: Auswärtiges Amt)
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„Innerhalb der Bundesregierung ist das Bundesministerium des Innern für das Asylrecht im Inland federführend zuständig. Nach den gesetzlichen Vorschriften entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) über den Antrag eines Asylbewerbers. Gegen Entscheidungen des Bundesamts ist die Klage vor den Verwaltungsgerichten zulässig. Die Entscheidung über den Vollzug einer eventuellen Abschiebung und eine tatsächliche Rückführung obliegt der jeweils zuständigen Landesbehörde. Sowohl das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als auch die Landesregierungen und die Verwaltungsgerichte erhalten vom Auswärtigen Amt im Wege der Amtshilfe die verfügbaren Informationen über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Herkunftsländern von Asylbewerbern. In Verwaltungsverfahren und gerichtlichen Verfahren wegen Asylrechts bzw. Abschiebungsschutz erteilt das Auswärtige Amt Auskünfte nur im Rahmen der Amtshilfe an Behörden und Gerichte.“ Stand 19.07.2016