Ungarn nimmt NGOs an die Leine

Das ungarische Parlament hat ein Gesetz zur Regulierung von Nichtregierungsorganisationen gebilligt, die finanzielle Förderung aus dem Ausland erhalten. Dem Gesetz zufolge müssen sich NGOs künftig gerichtlich registrieren, wenn sie pro Jahr mehr als umgerechnet rund 23 300 Euro aus dem Ausland erhalten.

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17.06.12-ungarn

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Hinweise auf die Geldgeber

Doch damit nicht genug: In den meisten ihrer Publikationen müssen sie dann auch darauf verweisen, dass sie ausländische Mittel bekommen. Außerdem müssen sie jeglichen Sponsor aus dem Ausland angeben, der ihnen mehr als knapp 1600 Euro jährlich gibt.

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Kritiker betrachten das Gesetz als Teil der Bemühungen von Ministerpräsident Viktor Orban um eine stärkere Kontrolle des öffentlichen Diskurses und zur Unterdrückung abweichender Meinungen in seinem Land. Mit Transparenz hat das nach Dafürhalten der Kritiker allein schon deshalb nicht viel zu tun, weil NGOs auch schon bisher Offenlegungspflichten erfüllen mussten. Vor allem durch das Label „auslandsgeförderte Organisation“ sollen demnach diese Vereinigungen, die sich oft für Bürgerrechte und Flüchtlinge engagieren und dabei die jeweilige Regierung kritisieren, abgestempelt und in weiterer Folge mundtot gemacht werden.

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