Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Russland wegen eines umstrittenen Gesetzes zu „Homosexuellen-Propaganda“ verurteilt. Das Gesetz habe Schwulenfeindlichkeit in Russland gefördert und sei „unvereinbar mit den Werten einer demokratischen Gesellschaft“, urteilten die Straßburger Richter.
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Angebliche „Schwulenpropgaganda“
Das seit 2013 geltende Gesetz stellt positive Äußerungen über Homosexualität, angebliche „Schwulenpropaganda“, in Anwesenheit von Minderjährigen oder über Medien wie das Internet unter Strafe. Bei Zuwiderhandlungen gegen das Gesetz drohen Geldbußen und bis zu 90 Tage Haft. Ausländern droht zudem die Ausweisung.
Angerufen wurde das Straßburger Gericht von drei russischen Aktivisten, die gegen das Gesetz protestiert hatten und zu Geldbußen verurteilt worden waren. Sie hatten unter anderem vor einer Schule ein Transparent gezeigt, das Homosexualität als „normal“ bezeichnet hatte. Russische Gerichte hatten ihre Beschwerden gegen die Verurteilung abgewiesen – zuletzt auch das russische Verfassungsgericht.
Der Spruch der Richter
Die Straßburger Richter gaben den Klägern nun hingegen Recht. Das Gesetz zur „Homosexuellen-Propaganda“ verstößt aus ihrer Sicht gegen die Meinungsfreiheit und das Diskriminierungsverbot. Der russische Staat muss den Aktivisten nun insgesamt 43.000 Euro Entschädigung zahlen. Die russische Regierung habe nicht darlegen können, wie „traditionelle Familien“ durch freie Meinungsäußerungen über Homosexualität „abgewertet oder in sonstiger Weise beeinträchtigt werden“, erklärten die Richter. Sie habe auch keine wissenschaftlich begründeten Beweise dafür vorgelegt, dass solche Äußerungen Minderjährige zur Übernahme einer „homosexuellen Lebensweise“ bringen könnten oder dass die sexuelle Orientierung oder Identität eines Menschen überhaupt „äußeren Einflüssen“ unterliege.