AfD provoziert mit Anfrage über Schwerbehinderte

Die Empörung über die AfD ist wieder einmal groß. Auslöser ist eine Kleine Anfrage „Schwerbehinderte in Deutschland“ (Drucksache 19/1444) vom 22. März 2018. 

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18.04.16-anfrage

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Behinderte mit Migrationshintergrund

In der Anfrage wollen die AfD-Abgeordneten unter anderem wissen: „Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Behinderten seit 2012 entwickelt, insbesondere die durch Heirat innerhalb der Familie entstandenen?“ Zudem fragt die Fraktion, wie viele Fälle der durch Heirat in der Familie entstandenen Behinderungen einen Migrationshintergrund haben.

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Im Vorwort zu der Anfrage heißt es unter anderem: „Behinderungen entstehen u.a. durch Heiraten innerhalb der Familie.“ Zudem wird behauptet, dass eine britische Studie zu dem Schluss gekommen sei, dass „60 Prozent der Todesfälle und Erkrankungen betroffener Kinder hätten vermieden werden können, ‚wenn die Inzucht beendet würde’“. Gefragt hatte die AfD-Fraktion auch, wie viele der in der Bundesrepublik lebenden Schwerbehinderten keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.

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Kurzer Exkurs und Kommentar zum Thema:

Die AfD agiert auch in diesem Fall nach altbekanntem Muster. Sie will provozieren und macht dadurch gleichzeitig das eigentlich Unsagbare sagbar. Die Frage ist immer: schweigen oder reagieren.  In vielen Fällen ist es wohl angezeigt, die Rechtspopulisten zu ignorieren. In diesem Fall berührt die AfD allerdings den Kern der Menschlichkeit. Das ist umso mehr erstaunlich, da die Partei immer wieder betont, die Verteidiger christlicher Werte zu sein. Mit der Anfrage demaskiert sich sich Partei als das, was sie ist: eine bloße Provokationsmaschine, die vor allem mit dem Thema Flüchtlinge punkten will.

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Strafanzeige gegen die AfD

Inzwischen haben mehrere Vertreter des „Würzburger Bündnisses für Zivilcourage“ Strafanzeige wegen Volksverhetzung gegen Mitglieder der AfD-Bundestagsfraktion gestellt. Oberstes Ziel sei es nicht, vor Gericht zu gewinnen, die Strafanzeige soll vor allen Dingen ein Bewusstsein dafür wecken, was die AfD-Fraktion tut und welcher Geist in ihren Reihen weht, hieß es auf Würzburg. Immer wieder würden bewusst rote Linien überschritten und so die Grenzen zu verschieben versucht, was über Jahrzehnte hinweg in Deutschland nach den Schrecken des Nationalsozialismus guter gesellschaftlicher Konsens gewesen sei.

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Strafbestand der Volksverhetzung

Mit der Kleinen Anfrage erfüllten die insgesamt sechs Unterzeichner um die Fraktionschefs Alice Weidel und Alexander Gauland nach Ansicht der Anzeige-Erstatter „in zweifacher Hinsicht den Straftatbestand der Volksverhetzung“. Unter anderem werde Behinderung in der AfD-Anfrage als „zu vermeidendes gesellschaftliches Übel“ dargestellt, heißt es in der Strafanzeige.

Mit der Einordnung knüpften die Politiker inhaltlich „an Argumentationen der letztlich im Nationalsozialismus zu zahllosen Verbrechen übersetzten Debatte um ‚lebensunwertes Leben’ an“, so die Anzeige weiter. Diese Argumentation mündete in der NS-Zeit in den menschenverachtenden Euthanasiemorden. Die Debatte vor diesem historischen Hintergrund erneut zu entfachen sei daher geeignet, „den öffentlichen Frieden in einem schwerwiegendem Maß zu stören“. Außerdem wollten die AfD-Politiker in ihrer Kleinen Anfrage wissen, wie sich die Zahl der Behinderten seit dem Jahr 2012 entwickelt habe, „insbesondere durch Heirat innerhalb der Familie“, und wie viele Fälle einen Migrationshintergrund hätten.

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Auch die katholische Kirche wehrt sich

Auch die katholische Kirche hält die Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion zu Schwerbehinderten in Deutschland für „menschenverachtend“. In ihr komme eine Unterscheidung zwischen lebenswertem und lebensunwertem Leben zum Ausdruck, sagte der Leiter des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Karl Jüsten, am Freitag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Berlin. „Das können wir als katholische Kirche nicht akzeptieren.“

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