Klare Regeln für die Trottinette

Ein neues Gesetz regelt in Frankreich den Gebrauch von E-Scootern. Die angedrohten Strafen sind bisweilen ziemlich happig.

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19.10.26-trott

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Von der Lösung zum Hassobjekt

Der Wildwuchs hat ein Ende. In Frankreich stehen seit Freitag die Regeln fest, die für die Trottinette gelten. Jene E-Roller also, die anfangs als Lösung des Nahverkerhrsproblems gepriesen wurden und inzwischen für viele Menschen zum Hassobjekt geworden sind. Mit den neuen Regeln bekommen die E-Scooter nun auch offiziell einen Namen. Sie heißen: engins de déplacement personnel motorisés, kurz EDPM. Übersetzt in Behördendeutsch: Motorisierte Einzelpersonendeplazierungsmaschinen. Mit Betonung auf „einzel“ – es darf nur noch eine einzige Person darauf fahren.

Die Städte wurden förmlich überrollt

Eine Regelung des Gebrauchs der Trottinettes war in Frankreich dringend notwendig geworden, da die Gefährte invasionsartig die Städte überfluteten. Immer mehr Anbieter drängten vor allem in den Metropolen auf den Markt und schließlich herrschten fast anarchische Zustände. Die Lenker der E-Scooter sahen sich an keine Verkehrsregeln gebunden, es kam deshalb immer wieder zu schweren Unfällen, sogar Tote sind zu beklagen. In Paris etwa sind inzwischen rund 20.000 der Roller unterwegs. Da machte zuletzt auch das Gehen auf den Bürgersteigen zu einem wahren Hindernislauf, da die Trottinettes in der Regel ziemlich wild und rücksichtslos abgestellt wurden.
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Nicht zuletzt aus diesem Grund wurden in Paris bereits vor einigen Monaten strenge Richtlinien für den Gebrauch der E-Scooter eingeführt, die nun im ganzen Land gelten sollen. So muss die Höchstgeschwindigkeit der Gefährte auf 25 Stundenkilometer gedrosselt sein. Wer seine Trottinette zum Boliden aufbohrt und schneller fährt, der muss mit einer Straße von 1500 Euro rechnen. Zudem liegt das Mindestalter des Fahrers nun bei zwölf Jahren. Vorbei sind die Zeiten, in denen Grundschulkinder mit den Dingern den Schulweg unsicher machten. Auch darf nur noch in Ausnahmen auf dem Gehweg gefahren werden. Wer dagegen verstößt, muss 135 Euro berappen. Das heißt: die Trottinette gehören in der Stadt auf den Radweg oder auf die Straße.

Der Gehweg ist grundsätzlich tabu

Und wo kann das EDPM nach der Benutzung geparkt werden? Auch das ist nun geregelt. Grundsätzlich darf das Teil auf dem Gehweg abgestellt werden – wenn es nicht die Fußgänger behindert. Allerdings haben die Bürgermeister in Zukunft die Möglichkeit, den Trottinettes in ihren Städten extra Zonen zuzuweisen. Im Klartext: sollten beim Parken weiter anarchische Zustände herrschen, werden die E-Scooter an die Kette gelegt.

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