In Frankreich tobt seit Jahren ein sehr emotional geführter Streit um die Leimrutenjagd. Nur der Stierkampf scheint die Gemüter ähnlich aufzuwühlen. Gestritten wird durch alle Instanzen. Nun hat der Europäische Gerichtshof entschieden: diese archaische Art der Vogeljagd darf weiter ausgeübt werden.
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Grundsätzlich heißt: mit Ausnahmen
Bei der Leimrutenjagd werden die Vögel mithilfe von mit Kleber bestrichenen Zweigen gefangen werden. Das ist grundsätzlich in der gesamten Europäischen Union verboten – grundsätzliche heißt allerdings: mit Ausnahmen. Und diese Ausnahmen finden sich in einigen Regionen im Süden von Frankreich.
Dort kann die Jagdmethode nach Ansicht der zuständigen Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof (EuGH) unter bestimmten Umständen erlaubt bleiben. Voraussetzung sei unter anderem, dass dem Erhalt der Tradition ein „erhebliches kulturelles Gewicht“ zukomme, argumentierte Juliane Kokott am Mittwoch in Luxemburg in ihren Schlussanträgen. (Az. C-900/19)
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Tierschützer haben geklagt
Zwei Tierschutzvereinigungen hatten gegen die französische Regelung geklagt, die den Einsatz von Leimruten zum Fangen von Drosseln und Amseln in fünf Départements erlaubt. Der französische Staatsrat fragte den EuGH, ob die Regelung mit dem europäischen Vogelschutz vereinbar sei.
Unabhängig von ihrer kulturellen Bedeutung könne sie dies nur sein, wenn die Jagd streng überwacht und auf wenige Exemplare beschränkt werde, erklärte die Generalanwältin. Zudem müsse gesichert sein, „dass der ungewollte Fang von Vogelarten und seine Konsequenzen“ im Vergleich zu der kulturellen Bedeutung der Fangmethode hinnehmbar seien. Der EuGH muss der Generalanwältin in seinem Urteil nicht folgen, tut dies aber oft.
Niederlage auch für die Politik
Im August hatten viele noch gehofft, dass diese Art der Jagd verboten wird. Auch die Umweltministerin. Doch nun muss sie auf eurpäischer Ebene eine Niederlage einstecken.
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