Corona: Einreiseregeln im Grenzgebiet Moselle verschärft

Paris ist verärgert, versucht das allerdings nicht zu zeigen. Der Grund: Die Bundesregierung hat den an Deutschland angrenzenden französischen Verwaltungsbezirk Moselle zum Virusvariantengebiet erklärt. Das heißt, dass Einreisebeschränkungen an der Grenze zu Deutschland in Kraft treten. Was das genau heißt, weiß im Moment noch niemand. Um die konkreten Maßnahmen wird allerdings noch gerungen.

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20 Départements stehen in Frankreich unter besonderer Beobachtung.

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Rätselraten über mögliche Grenzkontrollen

Was passiert ab Dienstag, 2. März? Das ist die Frage, die sich die Bewohner – und vor allem die Pendler – im deutsch-französischen Grenzgebiet stellen. Nach der Einstufung des Robert-Koch-Instituts (RKI) des Département Moselle als Risikogebiet, es grenzt an das Saarland und Rheinland-Pfalz, herrscht einige Aufregung in der Region. Niemand will, dass sich die Verhältnisse vom März 2020 wiederholen. Damals waren während der ersten Corona-Welle die Grenzübergänge von deutscher Seite kurzerhand geschlossen worden. Die einige Städte in der Region Grand Est waren damals regelrechts Hotspots der Pandemie. Selbst Pendler kamen nicht mehr über die Grenze oder mussten danach sehr weite Umwege in Kauf nehmen.

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Aufgrund der Einreisebeschränkungen dürfen im Grunde nur noch Deutsche sowie Ausländer mit Wohnsitz und Aufenthaltserlaubnis in Deutschland einreisen. Ausnahmen gibt es unter bestimmten Voraussetzungen für Pendler und den Warenverkehr. Die konkrete Ausgestaltung ist noch unbekannt.

Erforderlich ist in Zukunft ein negativer Corona-Test

Sicher ist nur: nach Angaben des Bundesinnenministeriums müssen Franzosen, die aus dem Bezirk Moselle nach Deutschland reisen, künftig „einen negativen Test und eine digitale Einreiseanmeldung“ vorweisen. Zudem gebe es ab Dienstag das Virusvariantengebiete übliche Beförderungsverbot – eine Einreise mit Bahn, Bus, Schiff oder Flugzeug ist dann nicht mehr möglich. Systematische Grenzkontrollen seien hingegen nicht vorgesehen, heißt es aus Berlin. Dass Frankreich strikte Grenzkontrollen wie im Falle Tschechiens und Tirols erspart bleiben, begründete der Sprecher im Bundesinnenministerium unter anderem mit der „guten Zusammenarbeit zwischen den betroffenen deutschen und französischen Regionen“.

Vor allem Frankreich wehr sich gegen Grenzschließungen oder scharfe Kontrollen. „Das wollen wir nicht“, sagte Beaune dem Rundfunksender France Inter und verwies auf die 16.000 Berufspendler in der Grenzregion zwischen Frankreich und Deutschland.

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Er bemühe sich in Gesprächen mit Berlin darum, „diese Maßnahmen so weit wie möglich abzumildern,“ sagte Frankreichs Europa-Staatssekretär Clément Beaune. Um den Pendlern den Grenzübertritt weiter zu ermöglichen schlug er Corona-Tests vor, „die nicht jeden Tag, sondern alle zwei oder drei Tage obligatorisch“ seien. Mit Hilfe eines „kooperativen Geistes“ müsse es möglich sein zu verhindern, „dass wir zu dem zurückkehren, was wir zu Beginn der Pandemie so schmerzhaft durchgemacht haben“, sagte Beaune.

Auch die beiden Vorsitzenden der Deutsch-Französischen Parlamentarierversammlung, Christophe Arend und Andreas Jung (CDU), meldeten sich zu Wort. Sie erklärten, der Ausschuss für grenzüberschreitende Zusammenarbeit müsse am Montag in einer Sondersitzung alle Fragen zu den Grenzschließungen besprechen. Sie forderten etwa, im deutsch-französischen Grenzgebiet kurzfristig gemeinsame Testzentren einzurichten.

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In einer gemeinsamen Erklärung schreiben die beiden Politiker:

“Entscheidend ist jetzt eine überzeugende grenzüberschreitende Strategie mit engster Abstimmung. Mit entschiedenen Maßnahmen auf beiden Seiten der Grenze und mit gemeinsamer Konsequenz muss die Ausbreitung der Mutationen wirksam verhindert werden. Der Schlüssel für konsequenten Gesundheitsschutz und Durchlässigkeit der Grenze ist dabei eine umfassende gemeinsame Teststrategie. Dazu müssen überall im deutsch-französischen Grenzgebiet kurzfristig gemeinsame Testzentren nach Vorbild der Einrichtung des Eurodistrikts Saar-Moselle aufgebaut werden. Zudem muss es eine enge Koordinierung leicht zugänglicher dezentraler Testmöglichkeiten geben. Die Anforderungen an die Tests müssen auf beiden Seiten einheitlich sein. Der mit dem Aachener Vertrag ins Leben gerufene Ausschuss für grenzüberschreitende Zusammenarbeit muss morgen in einer Sondersitzung vor dem Inkrafttreten neuer Regelungen am Dienstag alle Fragen umfassend erörtern. Mit Vertretern von Regierungen und Parlamenten beraten dort die nationale Ebene, die Region Grand-Est und die Départements, die drei Grenz-Bundesländer sowie die Eurodistrikte gemeinsam. Die mit dem Aachener Vertrag vereinbarte Zusammenarbeit in unserer verflochtenen Grenzregion muss sich gerade jetzt in der Krise bewähren. Nur gemeinsam werden wir Corona erfolgreich bekämpfen.” 

Erklärung der deutsch-französischen parlamentarischen Versammlung

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Frankreich hatte in Absprache mit der deutschen Seite in der vergangenen Woche bereits seine Einreiseregeln in die Region Moselle verschärft. Grenzgänger, die nicht aus beruflichen Gründen reisen, müssen nach Angaben des französischen Außenministeriums an der Grenze ab 1. März einen negativen Test vorlegen. Generell braucht jeder, der nach Frankreich einreist, einen negativen Corona-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist

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