Menschenrechtler Ponomarjow zu Haft verurteilt

Die russischen Gerichte fällen immer wieder zweifelhafte Urteile. Eines davon ist die Haftstrafe gegen den  renommierten russischen Menschenrechtler Lew Ponomarjow. Der 77-Jährige zu 25 Tagen Arrest verurteilt.

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Aufruf zum Protest

Der in Russland sehr angesehene Bürgerrechtler und Ex-Abgeordnete hatte im Oktober im Internet zu einem nicht genehmigten Protest aufgerufen, um besseren Schutz vonKinder- und Jugendrech ten zu fordern. Anfang Dezember wurde der 77-Jährige zu25 Tagen Arrest verurteilt.

Die Menschenrechtskommissarin des Europarats, Dunja Mijatovic, forderte die russischen Behörden auf, Ponomarjow sofort freizulassen. Jemanden dafür zu bestrafen, in sozialen Medien Informationen über eine friedliche öffentliche Veranstaltung zu teilen, sei kaum zu rechtfertigen, sagte sie. Dies sei ein krasses Beispiel für die unverhältnismäßigen Strafen, die in russischen Gesetzen vorgesehen seien.

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Auch Amnesty International kritisierte das Vorgehen scharf. „Ponomarjow ist einer der Grundpfeiler der Bürgerbewegung in Russland“, sagte die Leiterin der Organisation in Russland, Natalia Swjagina. „Mit der Festnahme zeigen die russischen Behörden ihre Verachtung für die Rechte, für die sich Ponomarjow sein ganzes Leben eingesetzt hat.“

Die russische Zeitung „Moskowski Komsomolez“ kritisiert die Verurteilung:

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„Es gibt Grenzen, die darf man nicht überschreiten. Es verbietet sich, und damit Punkt,auch wenn man noch so sehr will. Doch am 5. Dezember haben die Sicherheitsbehörden und ein Gericht sie überschritten. An diesem Tag ist inMoskau einer der angesehensten russischen Menschenrechtler, der Direktor der russlandweiten Bewegung „Für Menschenrechte“, Lew Ponomarjow, zu 25 TagenArrest verurteilt worden wegen eines Reposts in sozialen Netzwerken. Nicht nurdass er 77 Jahre alt ist und ein Vertrauter von (Friedensnobelpreisträger) Andrej Sacharow war. Lew Alexandrowitsch war an allen wichtigen Ereignissen beteiligt, bei denen es um die demokratischen und rechtlichen Grundlagen für Staat und Gesellschaft in Russland ging. Und diesen altehrwürdigen Mann steckt man hinter Gitter!“

Russland muss Pussy-Riot Entschädigungen zahlen

Russland muss drei Mitgliedern der Protest-Punkband Pussy Riot Entschädigungen zahlen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wies einen Antrag Russlands zurück, einen früheren Prozess in dem Fall noch einmal aufzurollen. Damit ist das ursprüngliche Urteil vom 17. Juli rechtskräftig (Beschwerdenummer 38004/12).

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18.12.03-pussy

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Zwei der Frauen stehen je 16 000 Euro zu, die andere hat Anspruch auf 5000 Euro. Außerdem stehen den drei Aktivistinnen zusammen weitere 11 760 Euro zu, um ihre Prozesskosten zu decken.

Im Juli waren die Straßburger Richter zu dem Schluss gekommen, dass Russland mit der Verurteilung der drei Frauen deren Menschenrechte verletzt habe. Nach der Aufführung eines „Punk-Gebets“ in der Moskauer Christus-Erlöser-Kathedrale hatten russische Richter die Aktivistinnen im Jahr 2012 zu zwei Jahren Lagerhaft verurteilt – wegen Rowdytums aus religiösem Hass. Eine der Frauen kam wenige Monate nach dem Urteilsspruch auf Bewährung frei. Im Dezember 2013 wurden die anderen beiden begnadigt.

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Der Gerichtshof bemängelte unter anderem, dass die russischen Gerichte den Text des „Punk-Gebets“ gar nicht beachtet hätten. Darin werde nicht zu Gewalt oder Hass aufgerufen. Nur dann wäre es demnach angemessen gewesen, die Meinungsfreiheit der Frauen in Form einer strafrechtlichen Verurteilung zu beschneiden.

Memorial spricht von Brandstiftung

Für die russische Menschenrechtsgruppe Memorial ist die Sache klar. Der Brand in ihren Büros im Nordkaukasus ist nicht von selbst entstanden – das sei Brandstiftung gewesen. Beweise dafür gebe es genug.

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Computer und Dokumente zerstört

Bei dem Feuer in der Nacht zum Mittwoch in Nasran, der größten Stadt der Teilrepublik Inguschetien, seien mehrere Computer und Dokumente zerstört worden, teilte der Zivilschutz mit. Memorial brachte den Brand mit der Festnahme eines Mitarbeiters im benachbarten Tschetschenien in Verbindung.

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„Das war nicht einfach ein Feuer, das war Brandstiftung“, sagte Oleg Orlow von Memorial der Agentur Tass. „Eine Videokamera hat aufgenommen, wie um 3.35 Uhr Moskauer Zeit (1.35 Uhr MEZ) ein Auto vorgefahren ist und zwei Menschen in Masken und mit Kanistern in den Händen ausgestiegen sind.“ Die Männer seien mit einer Leiter zum Fenster im zweiten Stock geklettert, wo sich das Büro befinde.

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„Это был не просто пожар, <…> поджог. Видеокамера зафиксировала, как в 03:35 мск подъехала машина, из нее вышли два человека в масках, с канистрой в руках, они приставили лестницу и поднялись к окну второго этажа этого здания, где расположен офис „Мемориала. <…> Сработала сигнализация, быстро приехали спасатели и остановили дальнейшее распространение огня, уничтожена техника, часть документации.“

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Leiter des Büros in Tschetschenien verhaftet

Memorial ist die wichtigste russische Menschenrechtsorganisation. Vergangene Woche war der Leiter ihres Büros in Tschetschenien, Ojub Titijew, festgenommen worden. Ihm wird Drogenbesitz vorgeworfen. Memorial geht davon aus, dass die örtlichen Behörden Titijew wegen seiner Arbeit aus dem Verkehr ziehen wollen und ihm die Drogen untergeschoben haben. Orlow sagte, zwar habe die Arbeit in Inguschetien nichts mit Tschetschenien zu tun, aber er vermute dennoch einen Zusammenhang zwischen dem Brand und Titijews Festnahme.
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Europarat fordert Freilassung Titijews

Für eine Freilassung Titijews und eine transparente Klärung der Vorwürfe haben sich unter anderem die Bundesregierung, der Europarat und das US-Außenministerium eingesetzt. Die tschetschenische Führung wies die Forderungen zurück. „Das ist grober, durch nichts zu rechtfertigender Druck auf die Ermittlungen“, sagte Alwi Karimow, Sprecher von Republikchef Ramsan Kadyrow.
Dieser führt in Tschetschenien ein Willkürherrschaft, in die Moskau ihm kaum hineinredet. Immer wieder gab es Fälle, bei denen Menschenrechtler bedroht, entführt oder getötet wurden. 2009 war Titijews Vorgängerin Natalja Estemirowa ermordet worden.

Ljudmila Alexejewa – eine kämpferische Dame

Ljudmila Alexejewa polarisiert. Viele Russen verachten sie als Verräterin. Manche aber verehren die 88-Jährige als Kämpferin für die Demokratie in Russland. Im Ausland gilt Ljudmila Alexejewa als Ikone der Bügerrechtsbewegung – weshalb sie nun vom Bundespräsidenten Joachim Gauck empfangen wird. Das ist ein deutliches Zeichen, inmitten der schwersten Ost-West-Krise seit dem Kalten Krieg.

16.05.30-Ludmila Alexejewa

Nach fast dreijähriger Pause wird Ljudmila Alexejawa wieder Mitglied des Menschenrechtsrates in Russland

Eine wortstarke Frau

Schweigen ist ihre Sache nicht. Immer wieder schaltet sich die 88-jährige Leiterin der Moskauer Helsinki-Gruppe wortstark in aktuelle Diskussionen ein – sei es über den Konflikt in der Ukraine oder über die Beschränkung von Nichtregierungsorganisationen (NGOs). Zumindest im Ausland wird ihr Einsatz gewürdigt. 2009 erhielt sie das Große Verdienstkreuz der Bundesrepublik Deutschland als „herausragende moralische Autorität“, den Sacharow-Preis des EU-Parlaments oder auch den Václav-Havel-Menschenrechtspreis.

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Geboren wurde Ljudmila Alexejewa am 20. Juli 1927 in Jewpatorija auf der Schwarzmeerhalbinsel Krim, die sich Russland 2014 gegen internationalen Protest und den Widerstand der Ukraine nach einem Referendum einverleibt hatte. Während zahlreiche Russen die Annexion als „Wiedervereinigung“ begrüßen, verurteilt die Menschenrechtlerin den Schritt. Sie sei erschüttert, dass der Bruch des Völkerrechts vielen Landsleuten egal sei, sagte sie einmal im Interview. „Ich habe 2007 gesagt, in zehn Jahren werde Russland eine Demokratie sein. Es wird länger dauern.“

Im Visier des KGB

Als Initialzündung für ihr politisches Handeln nennt die Grande Dame der russischen Menschenrechtsbewegung die Entstalinisierung in der Sowjetunion der 1950er Jahre. Die schonungslosen Schilderungen der Gräuel in den Arbeitslagern (Gulag) unter dem Diktator Josef Stalin (1878-1953) hätten sie und viele andere schockiert, sagt Alexejewa. Die damalige Geschichtslehrerin traf immer öfter mit Dissidenten zusammen und geriet in Moskau ins Visier des berüchtigten Geheimdienstes KGB.

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Es folgten Hausdurchsuchungen, Berufsverbot und schließlich 1977 die Ausbürgerung, weil sie angeblich als Agentin ihrem Land schade. Nach Jahren im US-Exil kehrte sie 1993 nach Moskau zurück. Ihren Sitz im Menschenrechtsrat des Präsidenten Wladimir Putin gab die aufrechte Dame 2012 aus Protest gegen demokratische Rückschritte ab. Die Zusammenarbeit hat sie mittlerweile wieder aufgenommen. „Man kann als Mitglied mehr für die Bürgerrechte tun“, begründet sie den Schritt.

Kritik am Westen

Dem Westen wirft Alexejewa vor, sich nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion 1991 nicht genug um Russland gekümmert zu haben. „Es hätte Gelegenheiten gegeben, uns klarer zu zeigen: Wir erkennen euch als europäisches Volk an“, sagte sie einmal.

In Russland nimmt die Repression der liberalen Opposition durch die Staatsmacht wieder zu. Grund ist wohl auch die Parlamentswahl Mitte September. Ljudmila Alexejewa gibt sich aber kämpferisch: „Die sowjetische Machtführung hat uns Angst und Schrecken eingejagt, aber wo ist sie jetzt? Wir arbeiten weiter!“

Hier noch ein Lesetip aus der Süddeutschen Zeitung. Alexejawa über Russland und sein imperiales Gehabe.

 

Eine ganz besondere Wahl

Mit Menschenrechten kennt sich Tatjana Moskalkowa sicherlich sehr gut aus. Schließlich hatte die pensionierte Polizeigeneralin lange intensiv mit dem Thema zu tun. Die 60-Jährige arbeitete über zwei Jahrzehnte im russischen Innenministerium. Sie ist also gewissermaßen Fachfrau. Doch ob sie für ihren zukünftigen Job die richtige Person am richtigen Platz, bleibt dennoch fraglich. Das Unterhaus des russischen Parlaments hat die pensionierte Polizeigeneralin zur präsidialen Ombudsfrau für Menschenrechte gewählt.

16.04.22-Duma

Die Duma in Moskau

Die Kritiker sind entsetzt

Die Kritiker sind angesichts dieser Personalien mehr als entsetzt. Sie werfen Tatjana Moskalkowa schlicht die fehlende demokratische Qualifikation vor. Aktivisten der Partei Jabloko protestierten vor der Duma gegen ihre Kandidatur, die von der Regierungspartei Einiges Russland gestützt wurde.

Ihre Nominierung verärgert zudem Menschenrechtler, die in ihrem ehemaligen Beruf und der neuen Aufgabe einen Interessenskonflikt sehen. Die Wahl verblüffte selbst den rechtsextremen Politiker Wladimir Schirinowski. Sie sei „eine großartige Person, aber ihre Arbeit in der sowjetischen Polizei und in der Polizei unter (Präsident Boris) Jelzin kann uns keinen Grund zur Annahme geben, dass sie Menschenrechte verteidigen kann und will“, sagte Schirinowski im Parlament.

Menschenrechte als Werkzeug der Erpressung

Welchen Anspruch sie an die Einhaltung von Menschenrechten hat, gab Moskalkowa nach ihrer Wahl im Parlament zum Besten. Sie werde sich darauf konzentrieren, wie Rechte im Gesundheitswesen und im Wohnungswesen verletzt würden. Kaum überraschend ist allerdings, dass sie preis gibt, zu welcher Denkschule sie gehört. Die Ombudsfrau für Menschenrechte kritisierte: „Westliche und amerikanische Gremien haben das Thema Menschenrechte als Werkzeug der Erpressung, Misshandlung, Drohungen und Versuche benutzt, Druck auf Russland auszuüben.“

Keine Ausnahme für Russland

Steht Russland außerhalb des internationalen Rechts? Nein? Kann sich Russland die Buchstaben des Gesetzes so hinbiegen, wie es der Kreml gerade mal so braucht? Nein! Aus diesem Grund hat die Präsidentin der Parlamentarischen Versammlung des Europarats (PACE), Anne Brasseur, Russland für eine selektive Umsetzung der Urteile des Menschenrechtsgerichtshofs kritisiert.

15.07.16-Pace

Es kann keine Ausnahme geben

Anne Brasseur macht deutlich, dass es in Sachen Recht und Gesetz keine Ausnahmen geben kann. „Die Umsetzung der Urteile ist eine rechtliche Verpflichtung jedes Vertragsstaates“, sagte sie in Straßburg. Eine nur ausschnitthafte Vollstreckung untergrabe die Autorität und die Effizienz des Schutzsystems für Menschenrechte und stelle die Grundlage des Europarats-Übereinkommens als Ganzes infrage.

Gegen russisches Recht

Grund für die deutlichen Worte der PACE-Präsidentin ist eine Entscheidung der russischen Justiz, die Europäische Menschenrechtskonvention nur anzuwenden, wenn sie nicht gegen russisches Recht verstößt. Mit dem Beitritt Russlands zum Europarat 1996 gehört die Konvention jedoch zum geltenden Recht. Mitgliedstaaten verpflichten sich unter anderem dazu, das Verbot der Folter und Sklaverei zu achten und freie Meinungsäußerung sowie Religionsfreiheit zu gewähren. Die Einhaltung des Rechts wird vom Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg überwacht.

Yukos-Fall als Auslöser

Ein weiterer Hintergrund der Rüge ist eine Rekord-Schadenersatzzahlung für die Aktionäre des zerschlagenen russischen Erdölkonzerns Yukos in Höhe von 1,9 Milliarden Euro, zu der die Straßburger Richter Moskau vor einem Jahr verurteilt hatten. Russland weigert sich zu zahlen.Erst im März hatte das Ministerkomitee des Europarats Moskau aufgefordert, bis Mitte Juni einen „verbindlichen Zeitplan“ für die Schadenersatzzahlung an die Yukos-Aktionäre vorzulegen. Dies ist bis heute nicht geschehen.

Ein Dorn im Auge
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist Moskau schon seit langem ein Dorn im Auge. Bis 2014 wandten sich fast 130.000 russische Bürger mit Beschwerden über mutmaßliche Menschenrechtsverletzungen an den Straßburger Gerichtshof. Von 1600 angenommenen Klagen wurden 1500 zugunsten der Kläger entschieden.
Allein im vergangenen Jahr wurde Russland in Straßburg 129 Mal verurteilt, unter anderem wegen der Verschleppung von Zivilisten in Tschetschenien, die seit Jahren verschollen sind und mutmaßlich getötet wurden.

Link zur PACE

Link zur Mitteilung auf der PACE-Homepage

Eine katastrophales Jahr für die Menschenrechte

15.02-Amnesty

Die Bilanz von Amnesty International ist verheerend. „2014 war ein katastrophales Jahr für Millionen von Menschen, die unter der Bedrohung durch Entführungen, Folter, sexualisierte Gewalt, Anschläge, Artilleriefeuer und Bomben auf Wohngebiete leben mussten“, resümierte die Generalsekretärin der deutschen Amnesty-Sektion, Selmin Caliskan, am Dienstag bei der Vorstellung des jährlichen Menschenrechtsreports in Berlin.

Die bewaffneten Konflikte hätten zur größten Flüchtlingskatastrophe seit dem Zweiten Weltkrieg geführt, doch die Reaktion der internationalen Staatengemeinschaft auf die zunehmende Gewalt und das Elend sei beschämend, sagte Caliskan: „Hier wurde völlig versagt.“

Der Bericht dokumentiert die Menschenrechtssituation 2014 in insgesamt 160 Ländern. In 131 Ländern wurden laut Amnesty Menschen gefoltert und anderweitig misshandelt, in 119 Ländern schränkten die Regierungen die Meinungsfreiheit ein. In 18 Staaten registrierte die Menschenrechtsorganisation Kriegsverbrechen oder andere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht.

Amnesty International spart vor allem im Fall des Krieges in Syrien und dessen Folgen nicht mit Kritik an den Industrienationen Aus Syrien flüchteten vier Millionen Menschen vor dem Bürgerkrieg, ist in dem Bericht zu lesen. 95 Prozent von ihnen wurden in den Nachbarstaaten aufgenommen. Der Libanon habe über 715 Mal mehr syrische Flüchtlinge aufgenommen als die gesamte EU in den vergangenen Jahren, rechnet Caliskan vor. Statt den Schutz der Zivilbevölkerung ins Zentrum internationaler Politik zu stellen, blockierten nationale, geopolitische und wirtschaftliche Interessen ein gemeinsames Handeln und heizten Konflikte noch weiter an, kritisierte die Amnesty-Generalsekretärin.

Völlig unverständlich sei, so ist in dem Menschenrechtsreport 2015 zu lesen, dass die internationale Gemeinschaft nicht adäquat auf eine neue Art von Konflikten reagiere. Die Gewalt gehe immer häufiger von nicht-staatlichen bewaffneten Gruppierungen wie des „Islamischen Staats“ (IS) im Irak und Syrien, der islamistischen Terrorgruppe Boko Haram in Nigeria oder den pro-russischen Separatisten im Osten der Ukraine aus. In mindestens 35 Staaten hätten solche Gruppen eine eigene, nicht legitimierte Herrschaft aufgebaut und würden Andersdenkenden und ethnische Minderheiten brutal unterdrücken.

Kritik gibt es auch an Deutschland. Die Bundesrepublik wird von Amnesty wegen ihrer Flüchtlingspolitik gerügt, den diskriminierenden Angriffen auf Asylsuchende und Minderheiten und wegen zu wenig Verbesserungen bei Untersuchungen von Menschenrechtsverletzungen durch Polizeikräfte. So hätten bislang nur Berlin, Brandenburg, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz eine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte eingeführt. Unabhängige Kommissionen zur Untersuchung von Polizeigewalt gebe es noch in keinem Bundesland.

Der Bericht nennt auch Beispiele für Fortschritte, etwa das Inkrafttreten des UN-Waffenhandelsabkommens ATT im Dezember, das zuvor 50 Staaten ratifiziert hatten. Doch gießt Amnesty sofort Wasser in den Wein: Staaten wie die USA, China oder Russland sollten das Abkommen nicht nur begrüßen, sondern endlich in die Tat umsetzten.